Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1. Definitionen
Artikel 2. Identität von Maboba
Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 4. Das Angebot
Artikel 5. Das Abkommen
Artikel 6. Loben
Artikel 7. Rücknahme
Artikel 8. Pflichten der Parteien im Falle des Widerrufs
Artikel 9. Beendigung, Auflösung und Kündigung
Artikel 10. Haftung
Artikel 11. Höhere Gewalt
Artikel 12. Garantie
Artikel 13. Zahlung & Abrechnung
Artikel 14. Lieferung
Artikel 15. Übertragung
Artikel 16. Beschwerdeverfahren
Artikel 17. Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang
Artikel 18. Intellektuell
Artikel 19. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
Artikel 20. Überleben
Artikel 21. Änderung oder Ergänzung
Artikel 1. Definitionen
Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Maboba bezeichnetdas in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierte Unternehmen;
1.2 Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen;
1.3 Vertragspartner: die Partei, mit der Maboba einen Vertrag geschlossen hat. Es bezieht sich auch auf die Person, die dies mit Maboba abschließt oder mit ihr verhandelt, sowie auf ihre Vertreter oder Agenten.
1.4 Partei(en): Die andere Partei und Maboba gemeinsam oder als einzelne Vertragspartei;
1.5 Schriftlich: per E-Mail oder schriftlich;
1.6 Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen Maboba und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten und Dienstleistungen, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Vertragsabschlusses eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation ausschließlich oder teilweise verwendet werden;
1.7 Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann;
1.8 Widerrufsrecht: das Recht des Verbrauchers, innerhalb der Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten;
1.9 Dauerhafter Datenträger: jedes Tool - einschließlich E-Mail -, das es dem Verbraucher oder Maboba ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass eine zukünftige Konsultation oder Verwendung für einen Zeitraum möglich ist, der dem Zweck, für den die Informationen bestimmt sind, angemessen ist, und die die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;
1.10 Tag: Kalendertag;
1.11 Fernkommunikationstechnologie: Mittel, die zum Abschluss eines Vertrags verwendet werden können, ohne dass sich der Verbraucher und Maboba gleichzeitig im selben Raum treffen müssen.
Artikel 2. Identität von Maboba
Maboba B.V., firmierend unter dem Namen NEGOTIA Leather:
Geschäftsadresse:
Joeppe 24
5991 LT Baarlo
Niederlande
Kontaktangaben:
E-Mails: info@negotialeather.com
KvK-Nummer: 84641118
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL863293773B01
Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen von Maboba sowie für jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen Maboba und der Gegenpartei geschlossen wird.
3.2 Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird der Gegenpartei der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht zumutbar ist, wird Maboba darauf hinweisen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Fernabsatzvertrags bei Maboba eingesehen werden können und dass sie auf Verlangen der Gegenpartei so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden können.
3.3 Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege geschlossen wird, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei elektronisch zur Verfügung gestellt werden, so dass er von der Gegenpartei leicht auf einem dauerhaften Datenträger von der Gegenpartei gespeichert werden kann. Wenn dies nicht zumutbar ist, wird vor Abschluss des Vertrags darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege zur Kenntnis genommen werden können und dass sie auf Verlangen der Gegenpartei auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden können.
3.4 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist die Anwendbarkeit anderer (allgemeiner) Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
3.5 Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.6 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Fairness oder der unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, hat die betreffende Bestimmung in jedem Fall eine möglichst ähnliche Bedeutung in Bezug auf ihren Inhalt und Zweck, damit sie geltend gemacht werden kann.
3.7 Maboba ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen.
3.8 Informationen und Ankündigungen auf der Maboba-Website unterliegen (Tipp-)Irrtümern.
3.9 Maboba verarbeitet die Daten der Gegenpartei nur in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie. Dabei hält sich Maboba an die geltenden Gesetze und Vorschriften.
Artikel 4. Das Angebot
4.1 Ein Angebot von Maboba ist grundsätzlich unverbindlich und bis zu 14 (vierzehn) Kalendertage nach Abgabe des Angebots gültig. Wenn ein Angebot eine andere Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.
4.2 Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass sie eine angemessene Bewertung des Angebots durch die Gegenpartei ermöglicht. Wenn Maboba Bilder verwendet, stellen diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen dar. Leder ist ein Naturprodukt, daher können die Farben leicht abweichen. Offensichtliche Irrtümer oder Irrtümer im Angebot sind für Maboba nicht bindend.
4.3 Wenn die Gegenpartei das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird Maboba den Eingang der Annahme des Angebots auf elektronischem Wege unverzüglich bestätigen.
4.4 Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass der Gegenpartei klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
Artikel 5. Das Abkommen
5.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 2 kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch Maboba und (möglicherweise) der Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen zustande.
5.2 Maboba kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Informationen darüber einholen, ob die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn Maboba auf der Grundlage dieser Untersuchung triftige Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist sie berechtigt, einen Auftrag oder eine Anfrage abzulehnen oder unter Angabe von Gründen besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen.
5.3 Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen wird, ergreift Maboba geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und eine sichere Webumgebung zu gewährleisten. Wenn die Gegenpartei in der Lage ist, elektronisch zu bezahlen, wird Maboba die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
5.4 Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung des Vertrags als nichtig erweisen oder für nichtig erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien werden Konsultationen aufnehmen, um sich auf eine neue Bestimmung zu einigen, die die nichtige oder für nichtig erklärte Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und die Tragweite der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
5.5 Vereinbarte Lieferzeiten sind stets Richtwerte. Bei den Lieferfristen handelt es sich nicht um strenge Fristen. Die Überschreitung einer Frist wird von der Gegenpartei ausdrücklich erklärtNeinRecht auf Schadenersatz. Maboba gerät erst in Verzug, auch im Falle einer vereinbarten Frist, nachdem die Gegenpartei sie schriftlich in Verzug gesetzt hat, außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Situationen, in denen der Verzug von Rechts wegen eintritt.
5.6 Spätestens bei der Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistung an die Gegenpartei sendet Maboba die folgenden Informationen schriftlich oder in einer Weise, dass sie von der Gegenpartei in zugänglicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können:
- die Bedingungen, unter denen und in welcher Weise die Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Erklärung über den Ausschluss des Widerrufsrechts;
- die Informationen über Garantien und bestehenden Kundendienst;
- den Preis einschließlich aller von der Regierung auferlegten Steuern und Abgaben, die Art der Zahlung, Lieferung und/oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags;
- falls und soweit zutreffend: die Kosten der Lieferung;
5.7 Im Falle eines langfristigen Geschäfts gilt die Verpflichtung in Artikel 5.6 nur für die erste Lieferung.
Artikel 6. Loben
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Beträge in Euro undeinschließlichUmsatzsteuer (MwSt.) und andere Abgaben, die von der Regierung in den Niederlanden erhoben werden.
6.2 Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, es handelt sich um Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
6.3 Abweichend von Artikel 6.2 kann Maboba Produkte und/oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Beschränkung auf Schwankungen und die Tatsache, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Richtpreise handelt, werden - falls zutreffend - im Angebot erwähnt.
6.4 Alle von Maboba angegebenen Preise sind Vorbehalte von Schreib- und Rechenfehlern.
6.5 Rabatte und angegebene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 7. Rücknahme
7.1 Der Verbraucher kann den Vertrag über den Kauf eines Produkts und/oder einer Dienstleistung während einer Bedenkzeit von 100 (hundert) Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen. Maboba kann den Verbraucher nach dem Grund für den Widerruf fragen, den Verbraucher jedoch nicht verpflichten, den oder die Gründe anzugeben.
7.2 Die vorgenannte Frist von 100 (einhundert) Tagen ist abgelaufen nach:
- im Falle eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen: der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf dieser Bedenkzeit begonnen hat;
- im Falle eines Verbraucherkaufs: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
7.3 Wenn die von Maboba angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen speziell auf eine Gegenpartei zugeschnitten sind, die als Verbraucher handelt, ist das Widerrufsrecht für solche maßgeschneiderten Produkte und/oder Dienstleistungen auf der Grundlage dieses Artikels ausgeschlossen.
7.4 Des Weiteren sind von der Ausübung des Widerrufsrechts ausgeschlossen:
- Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, die außerhalb der Kontrolle von Maboba liegen und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
- Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn;
- die Leistung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und
- der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald Maboba den Vertrag vollständig erfüllt hat;
- Produkte und/oder Dienstleistungen, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl, Eigenschaften oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
- versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung gebrochen wurde.
7.5 Während der Bedenkzeit von 100 (einhundert) Tagen ist der Verbraucher verpflichtet, das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte.
7.6 Wenn eine Gegenpartei, die als Verbraucher handelt, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, muss der Verbraucher die Rücksendung des Produkts veranlassen. Der Verbraucher sendet das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör zurück, sofern dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung und in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen von Bobba.
7.7 Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Eventuelle Schäden werden von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.
7.8 Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kann er die Ware kostenlos zurücksenden, sofern die von Maboba angebotene Rücksendemöglichkeit genutzt wird.
7.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht das Widerrufsrecht ausdrücklichnichtgilt, wenn die Gegenpartei kein Verbraucher ist.
7.10 Wenn der Verbraucher das Produkt auf eine andere als die von Maboba vorgeschriebene Weise an Maboba zurücksendet, erfolgt diese Rücksendung auf Kosten des Verbrauchers selbst.
7.11 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Maboba durch eine eindeutige schriftliche Erklärung über seine Entscheidung, das Widerrufsrecht auszuüben, informieren. Der Verbraucher muss die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Artikel 8. Pflichten der Parteien im Falle des Widerrufs
Maboba:
8.1 Maboba verpflichtet sich, angemessene und klare Belehrungen über den Widerruf und die hierfür festgelegten Bedingungen oder Regelungen zu erteilen.
8.2 Wenn Maboba die Mitteilung des Widerrufs durch den Verbraucher auf elektronischem Wege ermöglicht, wird sie unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung eine Empfangsbestätigung versenden.
8.3 Wenn der Verbraucher einen Betrag bezahlt hat, erstattet die Maboba diesen Betrag so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe oder dem Rücktritt. Sofern Maboba nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen (oder abholen zu lassen), kann er die Rückerstattung verweigern, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgegeben hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
8.4 Maboba verwendet dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher für die Rückerstattung verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenlos.
8.5 Hat der Verbraucher eine teurere Art der Lieferung als die billigste Standardlieferung gewählt, muss Maboba die Mehrkosten für die teurere Art nicht erstatten.
Verbraucher:
8.6 Während der Bedenkzeit ist der Verbraucher verpflichtet, das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang extrahieren oder verwenden, der zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Grundsätzlich gilt, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und inspizieren darf, wie er es in einem Geschäft tun darf.
8.7 Der Verbraucher haftet nur dann für die Wertminderung des Produkts, wenn dies auf eine Art und Weise des Umgangs mit dem Produkt zurückzuführen ist, die über das in Artikel 8.6 Zulässige hinausgeht.
8.8 Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm vor oder bei Abschluss des Vertrags nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 9. Beendigung, Auflösung und Kündigung
9.1 Der Vertrag endet von Rechts wegen, wenn die Leistungen aneinander erbracht wurden.
9.2 Abweichend von Artikel 9.1 kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Continuing Performance Agreement jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Solche Vereinbarungen können nur schriftlich gekündigt werden.
9.3 Ein Continuing Performance Agreement, das für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, hat eine Laufzeit von maximal 2 (zwei) Jahren. Wenn vereinbart wurde, dass der Fernabsatzvertrag nach Ablauf dieser Frist stillschweigend verlängert werden kann, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit als Vertrag fortgeführt und die Kündigungsfrist nach Fortführung des Vertrags beträgt maximal einen Monat.
9.4 Wenn die Gegenpartei einer oder mehreren ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt, dies nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß tut, für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub und/oder einen Zahlungsaufschub beantragt, ihr Geschäft liquidiert, sowie wenn ihre Vermögenswerte ganz oder teilweise gepfändet werden, hat Maboba das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ganz oder teilweise zu kündigen, Maboba ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen. eine schriftliche Erklärung zu kündigen und/oder aufzulösen, alles nach eigenem Ermessen und immer unter Vorbehalt des Rechts auf Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen.
9.5 Im Falle der Auflösung des Vertrags werden die Forderungen von Maboba gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
Artikel 10. Haftung
Für den Fall, dass es sich bei der Gegenpartei um einen Verbraucher handelt:
10.1 Die Gesamthaftung von Maboba ist auf den Ersatz des Schadens bis zu einem Höchstbetrag des Vertragsbetrags beschränkt. In keinem Fall übersteigt der Gesamtschadenersatz den von der Bobba-Haftpflichtversicherung auszuzahlenden Betrag.
10.2 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag über die fortlaufende Leistung mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten, wird der Betrag, um den es in diesem Vertrag geht, auf die Summe der Entschädigung (ohne Mehrwertsteuer) der letzten 6 (sechs) Monate vor dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, festgelegt.
10.3 Die Haftung von Maboba für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von Maboba beruhen, ist nicht beschränkt.
Für den Fall, dass die Gegenpartei in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt:
10.4 Maboba haftet nicht für indirekte und direkte Schäden. Die Haftung von Maboba für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von Maboba beruhen, ist nicht ausgeschlossen.
10.5 Wenn Maboba dennoch für direkte Schäden haftbar ist, ist die Gesamthaftung von Maboba auf den Schadensersatz bis zu einem Höchstbetrag des Vertragsbetrags (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. In keinem Fall übersteigt der Gesamtschadenersatz jedoch den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von Bobba ausgezahlt wird.
10.6 Maboba haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Verstümmelung oder Verlust von (Geschäfts-)Daten und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
10.7 Handelt es sich bei der Vereinbarung um eine Vereinbarung über die fortlaufende Leistung mit einer Laufzeit von mehr als 6 (sechs) Monaten, wird der Betrag, um den es in dieser Vereinbarung geht, auf die Summe der Gebühren (ohne Mehrwertsteuer) der letzten 6 (sechs) Monate festgelegt.
10.8 Die Gegenpartei stellt Maboba von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags einen Schaden erleiden.
10.9 Unter direktem Schaden versteht:
- angemessene Kosten, die die Gegenpartei tragen müsste, um sicherzustellen, dass die Leistung von Maboba dem Vertrag entspricht; Dieser alternative Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag von der Gegenpartei oder auf deren Antrag aufgelöst wird;
- angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Ausmaßes des Schadens anfallen, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
- angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden anfallen, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu Schadensbegrenzungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
Allgemeine Haftungsbestimmungen:
10.10 Die Haftung von Maboba wegen zurechenbarer Mängel bei der Vertragserfüllung entsteht nur, wenn die Gegenpartei Maboba unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und ihnen eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt, und Maboba auch nach Ablauf dieser Frist ihren Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Maboba angemessen reagieren kann.
10.11 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist immer, dass die Gegenpartei den Schaden so schnell wie möglich schriftlich bei Maboba meldet.
10.12 Maboba haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass Maboba sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen der Gegenpartei verlässt.
10.13 Maboba haftet nicht für Schäden, die von Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verursacht werden.
10.14 Die Haftung für Verzögerungen, Fehler oder mögliche Schäden (in welcher Form auch immer), die durch ein mangelhaftes Produkt und/oder durch Reparaturen von Maboba oder einer von Maboba beauftragten Reparaturwerkstatt verursacht werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sich die Haftung nicht aus gesetzlichen Vorschriften des zwingenden Rechts ergibt.
Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann die Nichterfüllung einer Verpflichtung von Maboba gegenüber der Gegenpartei nicht Maboba angelastet werden, wenn ein Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle von Maboba liegt und aufgrund dessen die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei ganz oder teilweise verhindert wird oder aufgrund dessen die Erfüllung seiner Verpflichtungen von Maboba nicht vernünftigerweise erwartet werden kann. Zu diesen Umständen gehören auch die Nichterfüllung durch Lieferanten oder andere Dritte, (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Feuer(gefahr), (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeit, Streiks, behördliche Maßnahmen und der Ausfall von Fahrrädern und Geräten, die zum Transport oder zur Montage der Produkte verwendet werden.
11.2 Tritt eine Situation gemäß Absatz 1 dieses Artikels ein, aufgrund derer Maboba nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Maboba nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 (dreißig) Kalendertage gedauert hat oder wenn festgestellt wird, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen, es sei denn, die Art oder das Ausmaß des Mangels rechtfertigt die vorzeitige Kündigung nicht. In diesem Fall ist Maboba nicht verpflichtet, einen etwaigen Schaden zu ersetzen, auch wenn Maboba aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt. In diesem Fall wird das, was auf der Grundlage des Vertrags bereits erbracht wurde, anteilig abgerechnet, ohne dass sich die Parteien gegenseitig etwas schulden.
Artikel 12. Garantie
12.1 Maboba garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Solidität und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
12.2 Tritt innerhalb der angegebenen Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, wird das defekte Produkt nach Ermessen des Unternehmers repariert, ersetzt oder der Zahlung des Verbrauchers gutgeschrieben. Wenn Reparaturen durchgeführt werden, die vom Unternehmer durchzuführen sind. Trägt der Verbraucher die Kosten für die Lieferung und Abholung des Produkts, sofern nichts anderes vereinbart wurde?
12.3 Ist vereinbart, dass Maboba ein Ersatzteil per Post/Kurier versendet, muss das defekte Teil zuvor vom Kunden versandt bzw. geliefert werden. Diese Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
12.4 Die Reparatur oder der Austausch führt nicht zu einer Erneuerung und/oder Verlängerung der Garantiezeit.
12.5 Ein Gewährleistungsanspruch oder anderweitig vereinbarte Gewährleistungsregelungen bestehen nicht, wenn:
- wenn das Produkt unsachgemäß oder nachlässig verwendet wurde;
- es handelt sich um einen Mangel, der nicht z. B. der normale Verschleiß ist;
- das Produkt von anderen Personen als Maboba oder einer von ihm beauftragten Reparaturwerkstatt modifiziert oder repariert wurde;
- geringfügige Abweichungen von den gewünschten Eigenschaften vorliegen, soweit diese für den Wert und die Funktionalität des Produkts nicht relevant sind;
- Eine oder mehrere Marken und/oder (Seriennummern) des Produkts wurden entfernt und/oder geändert.
12.6 Ersatzteile, die für die Reparatur verwendet werden, können entweder neue oder generalüberholte Teile sein. Teile, die aufgrund einer Reparatur ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von Maboba über.
12.7 Die Garantiebestimmungen sind nicht übertragbar und gelten nur für Produkte und/oder Dienstleistungen, die von Bobba geliefert werden.
Artikel 13. Zahlung & Abrechnung
13.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bedenkzeit oder in Ermangelung einer Bedenkzeit innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrags über die Erbringung einer Dienstleistung beginnt diese Frist am Tag, nachdem der Verbraucher die Bestätigung des Vertrags erhalten hat.
13.2 Wenn der Gesamtbetrag einer Bestellung den Betrag von 5.000 € übersteigt, ist Maboba berechtigt, von der Gegenpartei eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.
13.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, Maboba unverzüglich Ungenauigkeiten in den angegebenen oder angegebenen Zahlungsdaten zu melden.
13.4 Die Gegenpartei kommt mit Ablauf des für sie geltenden vereinbarten Zahlungsziels in Verzug. Gegebenenfalls sendet Maboba nach Ablauf dieses Datums eine Zahlungserinnerung und gibt der Gegenpartei die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen.
13.5 Ist nach Ablauf der Zahlungserinnerung die Zahlung immer noch nicht erfolgt, kann ein gerichtliches oder außergerichtliches Inkasso eingeleitet werden. Die hierfür in angemessener Weise anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Maboba ist auch berechtigt, im Falle eines Verbrauchers die gesetzlichen Zinsen und im Falle einer anderen Gegenpartei die gesetzlichen Handelszinsen zu berechnen, die ab dem Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins berechnet werden.
13.6 Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs der Gegenpartei sind die Forderungen von Maboba gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14. Lieferung
14.1 Maboba wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen und bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen äußerste Sorgfalt walten lassen.
14.2 Der Lieferort ist die Adresse, die der Vertragspartner Maboba mitgeteilt hat.
14.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 5.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Maboba angenommene Bestellungen zügig, jedoch innerhalb von 30 Tagen ausführen, es sei denn, es wurde eine längere Lieferfrist vereinbart. Wenn sich die Lieferung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird die Gegenpartei spätestens 1 (einen) Monat nach der Bestellung benachrichtigt. In diesem Fall hat der Verbraucher auch das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen.
14.4 Im Falle einer Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet Maboba den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 (dreißig) Tage nach der Auflösung.
14.5 Erweist sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich, wird sich Maboba bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung wird klar und verständlich darauf hingewiesen, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall gehen die Kosten der Rücksendung zu Lasten von Maboba.
14.6 Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an die Gegenpartei bei Maboba, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.7 Bei Lieferung der Produkte ist Maboba berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14.8 Grundsätzlich ist die Gegenpartei verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem Maboba sie an sie liefert oder liefern lässt. Wenn die Gegenpartei die Annahme der Lieferung verweigert, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend ist oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nachlässig zur Verfügung stellt, wodurch eine neue Lieferzeit eingehalten werden muss, ist Maboba berechtigt, diese Lieferung im Namen der Gegenpartei auszuführen (oder durchführen zu lassen).
Artikel 15. Übertragung
15.1 Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine Klausel mit Wirkung im Sinne des Sachenrechts im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 16. Beschwerdeverfahren
16.1 Maboba verfügt über ein ausreichend bekanntes Beschwerdeverfahren, das auf der Maboba-Website eingesehen werden kann, und bearbeitet alle Beschwerden gemäß diesem Verfahren.
16.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekaufte oder gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist, zu prüfen. Dabei muss die Gegenpartei prüfen, ob die Qualität und Quantität der gekauften oder gelieferten Waren dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, dass Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die für normale (Handels-)Geschäfte gelten.
16.3 Reklamationen über die Ausführung des Vertrags müssen innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und klar beschrieben bei Boboba eingereicht werden, nachdem die Gegenpartei die Mängel festgestellt hat.
16.4 Beschwerden, die bei Maboba eingereicht werden, werden innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine vorhersehbar längere Bearbeitungszeit erfordert, wird Maboba innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen mit einer Eingangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann die Gegenpartei mit einer detaillierteren Antwort rechnen kann, antworten.
16.5 Wird der Reklamation innerhalb der gesetzten Frist stattgegeben, hat Maboba das Recht, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder die Lieferung zu stornieren und der Gegenpartei diesen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten.
16.6 Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen und Abweichungen in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können Maboba nicht entgegengehalten werden
16.7 Reklamationen, die sich auf ein bestimmtes Produkt beziehen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.
Artikel 17. Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang
17.1 Maboba behält sich das Eigentum an allen Produkten vor, die aufgrund des Vertrags geliefert wurden und geliefert werden, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Maboba erfüllt hat. Bis dahin kann sich Maboba auf den Eigentumsvorbehalt berufen und das Eigentum zurücknehmen.
17.2 Die in Artikel 17.1 genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises der gelieferten und noch zu liefernden Produkte zuzüglich der Ansprüche wegen zurechenbarer Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden/Käufers, einschließlich der Zahlung von Schadenersatz, (außer-)gerichtlichen Inkassokosten und etwaigen Zinsen.
17.3 Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, können von der Gegenpartei im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs verkauft werden, sofern die Gegenpartei einen einheitlichen Eigentumsvorbehalt an den (so gelieferten) Produkten gegenüber ihren Kunden vereinbart.
17.4 Werden die vereinbarten Beträge, die im Voraus zu zahlen sind, nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, hat Maboba das Recht, die Lieferung oder Lieferung der Produkte auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt wurde. In diesem Fall liegt ein Gläubigerausfall vor. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung nicht Maboba angelastet werden.
17.5 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
17.6 Wenn Dritte die von Maboba unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Maboba unverzüglich darüber zu informieren.
17.7 Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte angemessen zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl, Unterschlagung und Beschädigung versichert zu halten. Auf erstes Anfordern von Bobba gewährt die Gegenpartei Zugang zur Versicherungspolice und den damit verbundenen Prämienzahlungsmethoden.
17.8 Sobald die gekaufte Ware bei der Gegenpartei eingegangen ist, geht das Risiko von Maboba auf die Gegenpartei über.
Artikel 18. Intellektuell
18.1 Die Gegenpartei erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an angezeigten Informationen, Mitteilungen oder anderen Ausdrücken in Bezug auf die Produkte und/oder die Website bei Maboba, seinen Lieferanten oder anderen Rechteinhabern liegen.
Artikel 19. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
19.1 Die Verträge zwischen Maboba und der Gegenpartei, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Ausschließlich zuständig ist das niederländische Gericht.
19.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht oder dem Schlichtungsausschuss vorgelegt.
19.3 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
19.4 Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in erster Instanz so weit wie möglich durch angemessene Konsultationen beigelegt.
19.5 Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Artikel 20. Überleben
20.1 Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die nach Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit behalten sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 18 (Geistiges Eigentum), Artikel 19 (Anwendbares Recht und Gerichtsstandswahl), Artikel 10 (Haftung) und diese Bestimmung (Fortbestand), bleiben nach Beendigung des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Artikel 21. Änderung oder Ergänzung
21.1 Maboba ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Maboba die Gegenpartei rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.
21.2 Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge, vorbehaltlich einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Maboba-Website oder durch elektronische Mitteilung. Kleinere Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
21.3 Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen mindestens 30 (dreißig) Tage.
21.4 Wenn die Änderung Maboba die Befugnis gibt, eine Leistung zu erbringen, die wesentlich von der versprochenen Leistung abweicht, hat die Gegenpartei das Recht, die geänderten Bedingungen abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen.