Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1. Definitionen

Artikel 2. Identität von Maboba

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4. Das Angebot

Artikel 5. Die Vereinbarung

Artikel 6. Preise

Artikel 7. Rücktritt

Artikel 8. Pflichten der Parteien im Falle des Rücktritts

Artikel 9. Kündigung, Auflösung und Löschung

Artikel 10. Haftung

Artikel 11. Höhere Gewalt

Artikel 12. Gewährleistung

Artikel 13. Zahlung und Rechnungsstellung

Artikel 14. Lieferung

Artikel 15. Übertragung

Artikel 16. Beschwerdeverfahren

Artikel 17. Eigentumsvorbehalt und Übertragung

Artikel 18. Geistiges Eigentum

Artikel 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Artikel 20 Überleben

Artikel 21. Änderung oder Ergänzung

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

1.1 Maboba : das in Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierte Unternehmen;

1.2 Verbraucher : die natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;

1.3 Gegenpartei : die Partei, mit der Maboba einen Vertrag abgeschlossen hat. Dies bedeutet auch die Person, die Maboba abschließt oder mit Maboba verhandelt, sowie ihre Vertreter oder bevollmächtigten Vertreter.

1.4 Partei(en) : Gegenpartei und Maboba gemeinsam oder als einzelne Vertragspartei;

1.5 Schriftlich : per E-Mail oder schriftlich;

1.6 Fernabsatzvertrag : ein Vertrag, der zwischen Maboba und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten und Dienstleistungen, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen abgeschlossen wird, wobei bis einschließlich des Vertragsabschlusses Gebrauch gemacht wird eine oder mehrere Techniken für die Fernkommunikation;

1.7 Widerrufsfrist : die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;

1.8 Widerrufsrecht : die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Bedenkzeit auf den Fernabsatzvertrag zu verzichten;

1.9 Dauerhafter Datenträger : jedes Mittel – einschließlich E-Mail – das es dem Verbraucher oder Maboba ermöglicht, Informationen, die an ihn persönlich adressiert sind, in einer Weise zu speichern, die eine spätere Konsultation oder Verwendung während eines Zeitraums erleichtert, der auf den Zweck, für den die Informationen zugeschnitten sind, zugeschnitten ist vorgesehen ist und die eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;

1.10 Tag : Kalendertag;

1.11 Technik der Fernkommunikation : Mittel, das zum Abschluss eines Vertrages verwendet werden kann, ohne dass sich der Verbraucher und Maboba gleichzeitig im selben Raum treffen müssen.

Artikel 2. Identität von Maboba

Maboba BV handelt unter dem Namen NEGOTIA Leather:

Geschäftsadresse:

Joe 24

5991 LT Barlo

Die Niederlande

Kontaktdetails:

E-Mail-Adresse: info@negotialather.com

Nummer der Handelskammer: 84641118

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL863293773B01

Artikel 3. Allgemeine Bestimmungen

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen von Maboba und für jeden zwischen Maboba und der Gegenpartei abgeschlossenen Fernabsatzvertrag.

3.2 Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird Maboba vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Maboba eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage der Gegenpartei so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden können.

3.3 Wenn der Fernabsatzvertrag entgegen dem vorstehenden Absatz elektronisch abgeschlossen wird und bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei elektronisch so zur Verfügung gestellt werden, dass die Gegenpartei dies tun kann einfach auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird vor Abschluss des Vertrages angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch gelesen werden können und dass sie auf Anfrage der Gegenpartei kostenlos elektronisch oder auf andere Weise zugesandt werden können.

3.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Anwendbarkeit anderer (allgemeiner) Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

3.5 Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3.6 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder der unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, hat die betreffende Bestimmung in jedem Fall eine möglichst ähnliche inhaltliche und ähnliche Bedeutung angeblich, damit es verwendet werden kann.

3.7 Maboba ist berechtigt, Dritte mit der Vertragserfüllung zu beauftragen.

3.8 Informationen und Ankündigungen auf der Maboba-Website unterliegen (Tipp-)Fehlern.

3.9 Maboba verarbeitet die Daten der Gegenpartei nur in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie. Maboba beachtet dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften.

Artikel 4. Das Angebot

4.1 Ein Angebot von Maboba ist grundsätzlich freibleibend und gilt bis längstens 14 (vierzehn) Kalendertage nach Angebotsabgabe. Wenn ein Angebot eine andere Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.

4.2 Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine angemessene Bewertung des Angebots durch die Gegenpartei zu ermöglichen. Wenn Maboba Bilder verwendet, sind diese eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer oder Irrtümer im Angebot binden Maboba nicht.

4.3 Wenn die Gegenpartei das Angebot elektronisch angenommen hat, wird Maboba den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen.

4.4 Jedes Angebot enthält solche Informationen, dass der Gegenpartei klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.

Artikel 5. Die Vereinbarung

5.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 2 kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch Maboba und der (möglichen) Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen zustande.

5.2 Maboba kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens darüber informiert werden, ob die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn Maboba aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht einzugehen, ist sie berechtigt, einen Auftrag oder eine Anfrage mit Gründen abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen.

5.3 Wird der Vertrag auf elektronischem Wege geschlossen, trifft Maboba geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Datenübertragung zu sichern und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn die Gegenpartei elektronisch bezahlen kann, wird Maboba die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

5.4 Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung des Vertrages als nichtig erweisen oder aufgehoben werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages. Die Parteien werden Beratungen aufnehmen, um eine neue Bestimmung anstelle der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmung zu vereinbaren, wobei Zweck und Zweck der ungültigen oder aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.

5.5 Vereinbarte Lieferzeiten sind immer Richtzeiten. Die Lieferfristen sind keine strengen Fristen. Die Überschreitung einer Frist berechtigt die Gegenpartei ausdrücklich nicht zu einer Entschädigung. Maboba gerät selbst im Fall einer vereinbarten Frist erst dann in Verzug, nachdem die Gegenpartei sie schriftlich in Verzug gesetzt hat, außer in Situationen, die gesetzlich zwingend sind, in denen der Verzug von Rechts wegen einsetzt.

5.6 Spätestens bei Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistungen an die Gegenpartei sendet Maboba die folgenden Informationen schriftlich oder so, dass sie von der Gegenpartei zugänglich auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können :

die Bedingungen, unter denen und auf welche Weise die Gegenpartei von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Aussage über den Ausschluss des Widerrufsrechts;

die Informationen über Garantien und bestehenden Kundendienst;

Der Preis einschließlich aller staatlichen Steuern und Abgaben, die Zahlungsweise, Lieferung und/oder Erfüllung des Fernabsatzvertrags.

Falls und soweit zutreffend: die Versandkosten;

5.7 Bei einem Dauergeschäft gilt die Verpflichtung nach Artikel 5.6 nur für die erste Lieferung.

Artikel 6. Preise

6.1 Alle Beträge sind - sofern nicht anders vereinbart - in Euro und beinhalten die Umsatzsteuer (MwSt.) und andere von der Regierung in den Niederlanden erhobene Abgaben.

6.2 Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

6.3 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Maboba Produkte und/oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Auf diese Schwankungsabhängigkeit und die Tatsache, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Richtpreise handelt, wird ggf. im Angebot hingewiesen.

6.4 Alle von Maboba angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich Tipp- und Rechenfehler.

6.5 Rabatte und angegebene Beträge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 7. Rücktritt

7.1 Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts und/oder einer Dienstleistung ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Bedenkzeit von 100 (einhundert) Tagen kündigen. Maboba kann den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn jedoch nicht dazu verpflichten, seine Gründe anzugeben.

7.2 Die vorgenannte Frist von 100 (einhundert) Tagen ist abgelaufen nach:

bei einem Dienstleistungsvertrag: der Tag des Vertragsschlusses. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf dieser Bedenkzeit begonnen hat;

beim Verbraucherkauf: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware erhalten hat.

7.3 Wenn die von Maboba angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen speziell auf eine als Verbraucher handelnde Gegenpartei zugeschnitten sind, ist das Widerrufsrecht nach diesem Artikel für solche kundenspezifischen Produkte und/oder Dienstleistungen ausgeschlossen.

7.4 Ferner ist die Berufung auf das Widerrufsrecht ausgeschlossen:

Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die Maboba keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Dienstleistungsverträge, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch nur, wenn:

die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; Und

der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald Maboba den Vertrag vollständig erfüllt hat;

Produkte und/oder Dienstleistungen, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl, Eigenschaften oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;

versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

7.5 Während der Bedenkzeit von 100 (einhundert) Tagen wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung pfleglich behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte.

7.6 Wenn eine als Verbraucher handelnde Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, muss der Verbraucher sicherstellen, dass das Produkt zurückgegeben wird. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Maboba.

7.7 Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Etwaige Schäden werden von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.

7.8 Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kann er die Ware unentgeltlich zurücksenden, sofern die von Maboba angebotene Rücksendemöglichkeit genutzt wird.

7.9 Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Widerrufsrecht ausdrücklich nicht , wenn die andere Partei kein Verbraucher ist.

7.10 Wenn der Verbraucher das Produkt auf andere Weise als die von Maboba vorgeschriebene Rücksendemethode an Maboba zurücksendet, wird diese Rücksendung vom Verbraucher selbst getragen.

7.11 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Maboba mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über seine Entscheidung, von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, informieren. Der Verbraucher muss die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Artikel 8. Pflichten der Parteien im Falle des Rücktritts

Maboba:

8.1 Maboba verpflichtet sich, angemessene und klare Anweisungen zum Widerruf und den damit verbundenen Bedingungen oder Vorschriften zu geben.

8.2 Sofern Maboba die Rücktrittserklärung des Verbrauchers auf elektronischem Weg ermöglicht, wird sie nach Erhalt dieser Erklärung unverzüglich eine Eingangsbestätigung versenden.

8.3 Wenn der Verbraucher einen Betrag bezahlt hat, erstattet Maboba diesen Betrag so schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe oder Stornierung. Sofern Maboba nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen oder abholen zu lassen, kann sie mit der Rückerstattung warten, bis sie das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgegeben hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

8.4 Maboba verwendet für die Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Erstattung ist für den Verbraucher kostenlos.

8.5 Hat sich der Verbraucher für eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung entschieden, muss Maboba die Mehrkosten für die teurere Versandart nicht erstatten.

Verbraucher:

8.6 Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und den Betrieb des Produkts zu bestimmen. Ausgangspunkt ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie es ihm in einem Geschäft gestattet wäre.

8.7 Der Verbraucher haftet nur dann für die Wertminderung des Produkts, wenn diese auf einen Umgang mit dem Produkt zurückzuführen ist, der über das hinausgeht, was in Artikel 8.6 zulässig ist.

8.8 Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn der Unternehmer ihm vor oder bei Vertragsschluss nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.

Artikel 9. Kündigung, Auflösung und Löschung

9.1 Der Vertrag endet von Rechts wegen, wenn seine Leistungen hin und her geliefert wurden.

9.2 Abweichend von Ziffer 9.1 kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Continuing Performance Agreement jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Solche Vereinbarungen können nur schriftlich gekündigt werden.

9.3 Eine auf bestimmte Zeit abgeschlossene Laufzeitvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 2 (zwei) Jahren. Wenn vereinbart wurde, dass der Fernabsatzvertrag nach Ablauf dieser Frist stillschweigend verlängert werden kann, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit als Vertrag fortgeführt und die Kündigungsfrist nach Fortführung des Vertrags beträgt maximal einen Monat.

9.4 Wenn die Gegenpartei eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub und/oder Zahlungsaufschub beantragt, ihr Unternehmen liquidiert, as sowie wenn sein Vermögen vollständig oder teilweise beschlagnahmt wird, hat Maboba das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise von Gesetzes wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung durch ein Schriftstück zu kündigen und/oder aufzulösen Erklärung, all dies nach eigenem Ermessen, Wahl und immer unter Vorbehalt des Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.

9.5 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Maboba gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

Artikel 10. Haftung

Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist:

10.1 Die Gesamthaftung von Maboba ist auf Schadensersatz bis maximal zur Höhe des Vertragsbetrages beschränkt. In keinem Fall übersteigt die Gesamtentschädigung den von der Haftpflichtversicherung von Maboba auszuzahlenden Betrag.

10.2 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Continuing Performance Agreement mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten, wird der in diesem Vertrag enthaltene Betrag auf die Summe der Gebühren (ohne MwSt.) für die letzten 6 (sechs) Monate vor dem verursachenden Ereignis festgesetzt Schaden.

10.3 Die Haftung von Maboba für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Maboba beruhen, ist nicht beschränkt.

Für den Fall, dass die Gegenpartei in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt:

10.4 Maboba haftet nicht für indirekte und direkte Schäden. Die Haftung von Maboba für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Maboba beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

10.5 Haftet Maboba dennoch für direkte Schäden, beschränkt sich die Gesamthaftung von Maboba auf Schadensersatz bis maximal zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrags (ohne Mehrwertsteuer). In keinem Fall übersteigt die Gesamtentschädigung für solche Schäden jedoch den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von Maboba ausgezahlt wird.

10.6 Die Haftung von Maboba für indirekte Schäden, einschliesslich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Verstümmelung oder Verlust von (Firmen-)Daten und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.

10.7 Wenn es sich bei dem Vertrag um einen Continuing Performance Agreement mit einer Laufzeit von mehr als 6 (sechs) Monaten handelt, wird der in diesem Vertrag enthaltene Betrag auf die Summe der Gebühren (ohne Mehrwertsteuer) für die letzten 6 (sechs) Monate festgesetzt.

10.8 Die Gegenpartei stellt Maboba von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schaden erleiden.

10.9 Als direkter Schaden gilt:

angemessene Kosten, die der Gegenpartei entstehen müssten, um sicherzustellen, dass die Leistung von Maboba dem Vertrag entspricht; Dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag von oder auf Antrag der Gegenpartei aufgelöst wird.

angemessene Kosten zur Feststellung von Schadensursache und -umfang, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;

angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.

Allgemeine Haftungsbestimmungen:

10.10 Die Haftung von Maboba wegen zurechenbarer Mängel bei der Vertragserfüllung tritt nur ein, wenn die Gegenpartei Maboba unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels festlegt, und Maboba auch danach bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Rechenschaft gezogen wird diese Laufzeit, die Verpflichtungen weiterhin zu kurz kommen. Die Mahnung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Maboba angemessen reagieren kann.

10.11 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung ist

immer, dass die Gegenpartei Maboba den Schaden so schnell wie möglich schriftlich meldet.

10.12 Maboba haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, weil sich Maboba auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen der Gegenpartei verlassen hat.

10.13 Maboba haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verursacht wurden.

10.14 Die Haftung für Verzögerungen, Fehler oder Schäden (in welcher Form auch immer), die durch ein fehlerhaftes Produkt und/oder durch von Maboba oder einem von ihr benannten Reparateur durchgeführte Reparaturen verursacht wurden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sich die Haftung nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt Gesetz.

Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Mangel von Maboba bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei nicht Maboba im Falle eines Umstands zugeschrieben werden, der außerhalb der Kontrolle von Maboba liegt, as a infolge dessen die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Gegenpartei ganz oder teilweise verhindert wird oder infolge dessen die Erfüllung ihrer Pflichten vernünftigerweise von Maboba nicht erwartet werden kann. Zu diesen Umständen gehören auch Nichterfüllung durch Lieferanten oder andere Dritte, (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Feuer (Gefahr), (Drohung von) Krieg, Pandemien, Epidemien, Quarantänen, Fehlzeiten, Arbeitsunfähigkeit, Streiks, Regierung Maßnahmen und den Ausfall von Fahrrädern und Geräten, mit denen die Produkte transportiert oder montiert werden.

11.2 Tritt eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Situation ein, aufgrund derer Maboba seinen Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Maboba seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 (dreißig) Kalendertage gedauert hat oder wenn festgestellt wurde, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauern wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen Teil, es sei denn, Art oder Umfang des Mangels rechtfertigen die einstweilige Kündigung nicht. In diesem Fall ist Maboba nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch nicht, wenn Maboba aufgrund der höheren Gewalt ein Vorteil entsteht. In diesem Fall wird das, was bereits auf der Grundlage des Vertrages geleistet wurde, anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel 12. Gewährleistung

12.1 Maboba garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und/oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen staatliche Beschränkungen.

12.2 Wenn innerhalb der angegebenen Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, wird der Unternehmer nach seiner Wahl entweder reparieren, das fehlerhafte Produkt ersetzen oder die Zahlung des Verbrauchers gutschreiben. Werden Reparaturen vorgenommen, sind diese vom Unternehmer durchzuführen. Der Verbraucher trägt die Kosten für die Lieferung und Abholung des Produkts, sofern nichts anderes vereinbart ist

12.3 Ist vereinbart, dass Maboba ein Ersatzteil per Post/Kurier verschickt, muss das defekte Teil zunächst vom Kunden versandt bzw. geliefert werden. Diese Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

12.4 Die Reparatur oder der Austausch ziehen keine Erneuerung und/oder Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach sich.

12.5 Kein Gewährleistungsanspruch oder anderweitig vereinbarte Gewährleistungsregelungen können geltend gemacht werden, wenn:

wenn das Produkt unsachgemäß oder nachlässig verwendet wurde;

es handelt sich um einen anderen Mangel als beispielsweise normalen Verschleiß;

Änderungen am Produkt vorgenommen oder Reparaturen von anderen als Maboba oder einem von Maboba benannten Reparateur durchgeführt wurden;

geringfügige Abweichungen von der gewünschten Beschaffenheit vorliegen, soweit diese für die Wertigkeit und Funktionsfähigkeit der Ware nicht von Bedeutung sind;

Eine oder mehrere Marken und/oder (Serien-)Nummern des Produkts wurden entfernt und/oder geändert.

12.6 Zur Reparatur verwendete Ersatzteile können entweder neue oder generalüberholte Teile sein. Durch eine Reparatur ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Maboba über.

12.7 Die Gewährleistungsbestimmungen sind nicht übertragbar und gelten nur für von Maboba gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen.

Artikel 13. Zahlung und Rechnungsstellung

13.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Widerrufsfrist oder in Ermangelung einer Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags beginnt diese Frist am Tag, nachdem der Verbraucher die Vertragsbestätigung erhalten hat.

13.2 Wenn der Gesamtbetrag einer Bestellung den Betrag von 5.000 € übersteigt, ist Maboba berechtigt, von der Gegenpartei eine Anzahlung von bis zu 50 % zu verlangen.

13.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Unrichtigkeiten in den bereitgestellten oder angegebenen Zahlungsdaten Maboba unverzüglich zu melden.

13.4 Die Gegenpartei gerät mit Ablauf des für sie geltenden vereinbarten Zahlungstermins in Verzug. Maboba sendet – sofern zutreffend – nach Ablauf dieses Datums eine Zahlungserinnerung und gibt der Gegenpartei die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen.

13.5 Ist die Zahlung nach Ablauf der Mahnung immer noch nicht erfolgt, kann die gerichtliche oder außergerichtliche Betreibung eingeleitet werden. Die hierfür anfallenden angemessenen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Maboba ist außerdem berechtigt, die gesetzlichen Zinsen im Falle eines Verbrauchers und die gesetzlichen Handelszinsen im Falle einer anderen Gegenpartei, gerechnet ab Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins, zu berechnen.

13.6 Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs der Gegenpartei sind die Forderungen von Maboba gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14. Lieferung

14.1 Maboba wird bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen sowie bei der Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Dienstleistungen größtmögliche Sorgfalt walten lassen.

14.2 Lieferort ist die Adresse, die die Gegenpartei Maboba bekannt gegeben hat.

14.3 Maboba wird angenommene Bestellungen unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 5.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zügig, jedoch innerhalb von 30 Tagen ausführen, sofern keine längere Lieferfrist vereinbart wurde. Verzögert sich die Lieferung oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird dies der Gegenpartei spätestens 1 (ein) Monat nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Verbraucher auch das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen.

14.4 Im Falle einer Auflösung gemäß dem vorstehenden Absatz erstattet Maboba den vom Verbraucher gezahlten Betrag so schnell wie möglich, jedoch nicht später als 30 (dreißig) Tage nach Auflösung.

14.5 Sollte sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweisen, wird sich Maboba bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei Lieferung wird klar und verständlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten der Rücksendung gehen in diesem Fall zu Lasten von Maboba.

14.6 Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an die Gegenpartei bei Maboba, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14.7 Bei Lieferung der Produkte ist Maboba berechtigt, allfällige Lieferkosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart.

14.8 Die Gegenpartei ist grundsätzlich verpflichtet, die Produkte in dem Moment zu übernehmen, in dem Maboba sie liefert oder liefern lässt. Wenn die Gegenpartei die Annahme verweigert, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend ist oder nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen ist, die für die Lieferung erforderlich sind, wodurch eine neue Lieferzeit realisiert werden muss, ist Maboba dazu berechtigt diese Lieferung auf Rechnung der Gegenpartei verschieben.

Artikel 15. Übertragung

15.1 Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als sachenrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 16. Beschwerdeverfahren

16.1 Maboba verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Beschwerdeverfahren, das auf der Website von Maboba eingesehen werden kann, und bearbeitet alle Beschwerden gemäß diesem Verfahren.

16.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften oder gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung, in jedem Fall jedoch so schnell wie möglich, zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei sollte die Gegenpartei prüfen, ob Qualität und Quantität der gekauften oder gelieferten Waren dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen genügen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.

16.3 Reklamationen über die Vertragserfüllung müssen Maboba innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und klar beschrieben eingereicht werden, nachdem die Gegenpartei die Mängel entdeckt hat.

16.4 Bei Maboba eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Eingangs beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine voraussichtlich längere Bearbeitungszeit erfordert, antwortet Maboba innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann die Gegenpartei mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

16.5 Wenn die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt wird, hat Maboba das Recht, entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und der Gegenpartei diesen Teil des Kaufpreises zu erstatten.

16.6 Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können Maboba nicht angelastet werden

16.7 Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.

Artikel 17. Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübertragung

17.1 Maboba behält sich das Eigentum an allen aufgrund des Vertrags gelieferten und zu liefernden Produkten vor, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Maboba erfüllt hat. Bis dahin kann sich Maboba auf ihren Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.

17.2 Die in Artikel 17.1 genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises der gelieferten und zu liefernden Produkte, erhöht um Forderungen aufgrund zurechenbarer Mängel des Kunden/Käufers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung von Schadensersatz, (außergerichtliche Inkassokosten und etwaige Zinsen

17.3 Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen von der Gegenpartei im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit verkauft werden, vorausgesetzt, dass die Gegenpartei gegenüber ihren Kunden einen identischen Eigentumsvorbehalt für die (so) gelieferten Produkte festlegt.

17.4 Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist Maboba berechtigt, die Lieferung bzw. Ausgabe der Produkte auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann Maboba eine verspätete Ausgabe oder Lieferung nicht zugerechnet werden.

17.5 Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

17.6 Wenn Dritte die von Maboba unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Maboba unverzüglich zu informieren.

17.7 Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte angemessen zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl, Unterschlagung und Beschädigung versichert zu halten. Auf erstes Verlangen von Maboba wird die Gegenpartei Einsicht in die Versicherungspolice und die damit verbundenen Prämienzahlungsmethoden gewähren.

17.8 Sobald die gekaufte Ware bei der Gegenpartei eingegangen ist, geht die Gefahr von Maboba auf die Gegenpartei über.

Artikel 18. Geistiges Eigentum

18.1 Die Gegenpartei erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an angezeigten Informationen, Ankündigungen oder anderen Ausdrücken in Bezug auf die Produkte und/oder in Bezug auf die Internetseite bei Maboba, seinen Lieferanten oder anderen berechtigten Parteien liegen.

Artikel 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Vereinbarungen zwischen Maboba und der Gegenpartei, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das niederländische Gericht.

19.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht oder dem Streitbeilegungsausschuss vorgelegt.

19.3 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

19.4 Streitigkeiten zwischen den Parteien werden in erster Linie so weit wie möglich durch angemessene Konsultation beigelegt.

19.5 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 20 Überleben

20.1 Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, die nach Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit behalten sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 18 (Geistiges Eigentum), Artikel 19 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand), Artikel 10 (Haftung) und diese Bestimmung (Überleben) bleiben nach Beendigung des Vertrages in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 21. Änderung oder Ergänzung

21.1 Maboba ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Maboba die Gegenpartei rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.

21.2 Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge, unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung auf der Website von Maboba oder durch elektronische Benachrichtigung. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

21.3 Zwischen dieser Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten AGB liegen mindestens 30 (dreißig) Tage.

21.4 Wenn die Änderung Maboba die Befugnis gibt, eine Leistung zu erbringen, die wesentlich von der versprochenen Leistung abweicht, hat die Gegenpartei das Recht, die geänderten Bedingungen abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen.